AGB Schlagzeugleihen.de
Für alle Miet- und Mietkaufverträge zwischen Schlagzeugleihen.de, Inhaber Manuel Büttner, Schlesierstraße 19a, 64665 Alsbach-Hähnlein, und dem Kunden gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Die Präsentation von Instrumenten und Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar; ein Vertrag entsteht ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des individuellen Angebots durch den Kunden (per E-Mail, WhatsApp o. ä.). Der Vertrag besteht aus dem Angebot und dem Mietvertrag; bei Widersprüchen hat der Mietvertrag Vorrang.
Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Vermietung von Musikinstrumenten und Zubehör. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot und Mietvertrag. Der Vermieter dokumentiert den Zustand der Mietsache vor Übergabe fotografisch; diese Dokumentation dient als Referenz für die Rückgabe. Die Mietdauer, der Mietbeginn und die Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestmietdauer ist ausgeschlossen; danach kann mit der im Mietvertrag genannten Frist gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils einen Monat.
Die Höhe der Miete und einer ggf. zu hinterlegenden Kaution ergibt sich aus dem Angebot. Die Miete ist im Voraus zu zahlen; die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung erstattet. Der Vermieter kann Teile der Kaution bis zur Klärung möglicher Schäden oder fehlender Bestandteile einbehalten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahngebühren.
Lieferbedingungen und etwaige Lieferkosten richten sich nach dem Angebot. Auf Wunsch übernimmt der Vermieter Lieferung, Aufbau, Anpassung und Einweisung. Mit Übergabe an den Kunden oder an ein Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über, der verpflichtet ist, die Funktionsfähigkeit unmittelbar zu prüfen und Mängel sofort zu melden.
Der Mieter verpflichtet sich zur sachgemäßen und pfleglichen Nutzung des Instruments. Nicht zulässig sind insbesondere Nutzung im Außenbereich oder in feuchter Umgebung sowie technische oder bauliche Veränderungen. Betriebskosten (z. B. Strom) trägt der Mieter. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen. Bei Diebstahl oder Unfall ist eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und dem Vermieter vorzulegen. Bei Totalschaden oder Verlust ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Instruments zu ersetzen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht von ihm oder seinem Umfeld verursacht wurde.
Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und mit sämtlichem Zubehör. Der Mieter ist selbst für die Rückgabe verantwortlich, entweder durch persönliche Abgabe oder durch versicherten Rückversand im Originalkarton. Kosten und Transportrisiko trägt der Mieter bis zur tatsächlichen Übergabe an den Vermieter. Der Zustand wird bei Rückgabe fotografisch dokumentiert; fehlende oder beschädigte Teile werden berechnet. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter die reguläre Monatsmiete anteilig pro Tag berechnen.
Der Kunde kann das Instrument nach Mietende gemäß den Bedingungen des Angebots kaufen; Details zu Kaufpreis und Anrechnung von Mieten ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Für Mietverträge über Musikinstrumente besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Für Dienstleistungen wie Lieferung oder Aufbau besteht ein Widerrufsrecht nur bis zum Beginn der Leistungserbringung. Ein Widerruf kann in Textform an info@schlagzeugleihen.de
erfolgen und muss Name, Angebotsnummer und Produktbezeichnung enthalten.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzerklärung auf schlagzeugleihen.de. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.